AGB UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DEN TRÖDELMARKT DER FÖRDERGEMEINSCHAFT SANKT VITH

  1. Veranstalter ist die Fördergemeinschaft Sankt Vith; nachstehend Veranstalter genannt

  2. Zugelassen sind ausschließlich private Händler. Gewerbliche Anbieter sind ausgeschlossen. Der Verkauf von Speisen und Getränken ist ausschließlich lokalen Gastronomiebetrieben vorbehalten. Dem lokalen Einzelhandel ist es gestattet, Restposten auszustellen, ansonsten ist der Verkauf von Neuwaren nicht erlaubt. Bei Verstoß können letztere durch den Veranstalter vom Trödelmarkt verwiesen werden.

  3. Die Anmeldung zum Trödelmarkt ist kostenfrei. Eine Anmeldung über die Webseite des Trödelmarkts ist Pflicht. Die Länge eines Standplatzes beträgt 2,5 Meter. In der Tiefe passt der Standplatz sich den Gegebenheiten an. Auch bei Nutzung eines Pavillons darf der Verkaufsstand die maximale Größe der gebuchten Standplätze nicht überschreiten. Der Veranstalter stellt kein Mobiliar, Strom oder Wasser zur Verfügung.

  4. Die Standplätze können ausschließlich über die Webseite gebucht werden. Der Veranstalter berücksichtigt keine Anmeldungen, die mündlich, per Telefon, Brief oder Mail eingereicht werden.
    Der Händler kann seinen Standplatz online aussuchen, jedoch behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Standplatz zu ändern. Die Abstände und Platzierungen auf der Online Karte sind lediglich Richtwerte.
    Der Veranstalter behält sich ebenso das Recht, dem Händler einen anderen Platz zuzuweisen, wenn der Veranstalter dies für den reibungslosen Ablauf des Trödelmarktes als notwendig erachtet. Die Nummern der Standplätze werden vor Ort eingezeichnet.

  5. Anmeldungen für den Trödelmarkt können ausschließlich über die Webseite und innerhalb der gesetzten Frist erfolgen.

  6. Der Händler darf seinen Standplatz nicht an Dritte weitervermieten. Insofern der Standplatz mit einem anderen Händler getauscht werden möchte, kann dies untereinander und mit beiderseitigem Einverständnis ausgemacht werden.

  7. Bei Nichterscheinen des Händlers am Tag des Trödelmarktes ohne schriftliche Abmeldung wird dieser für zukünftige Trödelmärkte der Fördergemeinschaft Sankt Vith ausgeschlossen. Stornierungen von gebuchten Ständen werden bis spätestens 10 Tage vorab der Veranstaltung akzeptiert und müssen per Mail an den Veranstalter eingereicht werden.

  8. Der Veranstalter hat das Recht, den Trödelmarkt aufgrund von verschiedenen Gründen, wie zum Beispiel Unwetterwarnungen, Covid-19 Richtlinien o.A. abzusagen. Sollte während des Trödelmarktes ein Unwetter aufkommen, ist die Veranstaltungsfläche sofort zu räumen.
    Darüber hinaus kann der Veranstalter den Trödelmarkt jederzeit absagen, abbrechen, verkürzen oder verlegen. Bei Verlegung oder Absage eines Trödelmarktes werden die gebuchten Standplätze beibehalten.

  9. Der Trödelmarkt beginnt um 15 Uhr und endet um 22 Uhr.
    Der Händler ist verpflichtet, seinen Stand während der festgesetzten Marktzeit zu betreiben. Ein vorzeitiger Abbau des Standplatzes ist nur dann erlaubt, wenn eine Genehmigung des Veranstalters vorliegt.

  10. Mit dem Verkauf darf nicht vor der festgesetzten Marktzeit begonnen werden. Der Verkauf ist mit dem Ende der Marktzeit sofort zu beenden.

  11. Mit dem Aufbau der Stände darf nicht vor 12 Uhr (Mittag) begonnen werden. Der Standplatz muss bis spätestens 23 Uhr geräumt sein.

  12. Das Befahren der Veranstaltungsfläche sowie das Parken auf dem gesamten Rathausplatz (auch in den Eingangsbereichen) sind in der Zeit von 15 bis 22 Uhr ausdrücklich untersagt.
    Zuwiderhandeln führt zum sofortigen Ausschluss vom Trödelmarkt. In der Zeit von 12 bis 15 Uhr und ab 22 Uhr ist es den Händlern zum Zwecke der Ent- und Beladung ihrer Fahrzeuge gestattet, die Veranstaltungsfläche zu befahren. Dabei darf die Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten werden. Wir bitten ausdrücklich um gegenseitige Rücksichtnahme. Beachten Sie bitte beim Parken/Abstellen Ihres Fahrzeuges die Verkehrsregeln. Mit Zuwiderhandlungen gefährden Sie die Durchführung weiterer Trödelmärkte und riskieren eine Ordnungsstrafe wegen falschen Parkens.
  13. Nach dem Trödelmarkt sind nicht verkaufte Waren und Verpackungen wieder mitzunehmen.

    Der Händler ist verpflichtet, seinen Standplatz aufgeräumt und müllfrei zu hinterlassen. Bei Verstößen gegen diese Bedingung behält sich der Veranstalter vor, den Händler zukünftig vom
    Trödelmarkt auszuschließen.

  14. Das Anbieten und der Verkauf von illegalen Produkten (Produkte, die ins Waffenschutzgesetz fallen, jugendgefährdende Materialien usw.) ist ausdrücklich verboten.

  15. Der Veranstalter übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände zu jeder Zeit der Veranstaltung, d.h. auch vor und nach der Marktzeit, das Haus- und Platzrecht aus.  Den Anweisungen des Veranstalters auf der Veranstaltungsfläche ist jederzeit Folge zu leisten, denn sie dienen der Sicherheit und dazu, den Ablauf für alle Beteiligten einfacher zu gestalten.


Sankt Vith, den 8. März 2022